Viel zu oft wird die Pflicht zur Betrieblichen Altersversorgung als notwendiges Übel bezeichnet. Doch sinnvoll geregelt ist Sie vielmehr ein soziales Instrument zur Mitarbeiterbindung; oft wird sie mit der betrieblichen Krankenversicherung kombiniert.

Eine Versorgungsordnung wird durch einen auf BAV spezialisierten Fachanwalt in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und einem Spezialisten (ggf. Betriebswirt BAV) erstellt.

Sie beinhaltet alle arbeitsrechtlich relevanten Informationen zur betrieblichen Altersversorgung eines Unternehmens und somit werden folgende Ziele erreicht :

  • Mitarbeiter werden umfassend über die Zuschüsse des Arbeitgebers informiert
  • Sicherheit der Mitarbeiter bezüglich betrieblichen Versorgung
  • Minimierung des Haftungsrisikos des Arbeitgebers
  • Entlastung der Personalabteilung und Vereinfachung der Lohnbuchhaltung
  • Bindung der vorhandenen Mitarbeiter an das Unternehmen sowie
  • Gewinnung von neuen Fachkräften durch die entsprechende Absicherung

Kurz, eine Versorgungsordnung schaft “Ordnung” und Rechtssicherheit.

Bitte beachten Sie, das auch bestehende Versorgungsordnung regelmäßig überprüft werden sollten und ggf. an neue rechtliche Regelungen angepasst werden sollten.

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