Seit 2002 haben Angestellte ein Anspruch darauf einen Teil Ihres Gehaltes in betriebliche Versorgung umzuwandeln. Dieser Rechtsanspruch ist im § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) geregelt.

Diese “Entgeltumwandlung” muss seit dem von jedem Arbeitgeber ermöglicht werden.

Dieser Anspruch gilt auch für Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und für geringfügig Beschäftigte, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Allerdings gilt es den passenden Durchführungsweg zu wählen.

In der Regel wird seit 2005 die Direktversicherung als Durchführungsweg gewählt.

Hier dürfen im Jahre 2019 jeden Monat bis zu 536,00 Euro umgewandelt werden. Die Umwandlung erfolgt aus dem Bruttogehalt und schont somit die Liquidität des Arbeitnehmers. (Steuern und Sozialabgaben werden somit eingespart).

Bitte nehmen Sie sich Zeit für das beigefügte Beispielvideo der Canada Life. Es geht hier weniger um den Produktgeber sondern um die allgemeinen Informationen.

Zu beachten ist, das besonders für Geschäftsführer weitere betriebliche Versorgungen möglich sind.

Gerne stellen wir Ihnen individuelle Informationen zur Verfügung.

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